Wir machen´s günstiger!

Wir können Ihnen die komplette Beitreibung Ihrer Außenstände, beginnend mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben bis hin zur Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides einschließlich eines Vollstreckungsversuches in Form der Abgabe zur Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) grundsätzlich kostenfrei anbieten.

Sie werden nur dann mit den Kosten unserer Einschaltung belastet, wenn es uns nicht gelingen sollte, die Ihnen zustehende Forderung bei einem Schuldner zu realisieren, da ansonsten die Kosten der Rechtsverfolgung vom Schuldner zu tragen sind. Für den Fall der erfolgreichen Beitreibung Ihrer Forderung ist unsere Tätigkeit also nicht nur kostengünstig, sondern für Sie sogar kostenfrei.

Sollte es uns im Einzelfall nicht gelingen, Ihre Forderung beizutreiben, müssten Sie grundsätzlich die Kosten unserer Einschaltung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vollständig zahlen. Wir bieten Ihnen stattdessen an, gem. der nachfolgenden Darstellung lediglich die Hälfte der gesetzlichen Gebühren zu zahlen. Ihre Ersparnis beträgt damit 50 %!

 

 

Bei den nachfolgend dargestellten beizutreibenden Forderungsbeträgen können wir Ihnen folgende Pauschalgebühren unterbreiten:

Forderungshöhe   Unsere Pauschalgebühr
      Vergleichbare gesetzliche Gebühren
bis 500,00 Euro   84,50 Euro       169,00 Euro

bis 1.000,00 Euro

  155,00 Euro       310,00 Euro

bis 1.500,00 Euro

  176,00 Euro       352,00 Euro

bis 3.000,00 Euro

  307,50 Euro       615,00 Euro

bis 5.000,00 Euro

  455,00 Euro       910,00 Euro

bis 10.000,00 Euro

  777,50 Euro       1555,00 Euro

So einfach geht es:

  • schnell
  • unkompliziert
  • in jedem Fall kostengünstig,
    ggf. sogar kostenfrei
  • bundesweit
  • zuverlässig
  • absolut seriös