Bargeld statt Mahnung!

Haben Sie sich nicht schon häufig darüber geärgert, dass Ihre Kunden die von Ihnen erbrachten Leistungen nur teilweise und/oder mit erheblicher zeitlicher Verzögerung zahlen? Und haben Sie nicht schon die eine oder andere Forderung im wahrsten Sinne des Wortes abgeschrieben, nur weil Sie nicht weitere Zeit in die Geltendmachung Ihrer Forderung investieren wollten oder weiteren Kostenaufwand mit einem ungewissen Ausgang gescheut haben?

 

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Wir haben als auf Inkasso spezialisierte Rechtsanwälte die Möglichkeit, in einem einfachen und kostengünstigen Verfahren für Sie bundesweit Ihre vielleicht schon abgeschriebenen Forderungen zu Bargeld zu machen.


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